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Momente · 1. Mai 2021

Spannender Artikel über Planungsphase und Ausschreibung beim Bauen

Zeitungsartikel im Schaffhauser Bock über Planungsphase und Ausschreibung beim Bauen
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Wir sind begeistert über den interessanten Artikel im Schaffhauser Bock, der unsere Experten Marina Husistein und Andreas Steiner aus dem Bereich Architektur hervorhebt. Nachfolgend finden Sie den ganzen Artikel:


Um das böse Erwachen zu verhindern, gibt es eine Vertretung durch versierte Profis (1)

Planungsphase und Ausschreibung beim Bauen

BAUEN – Die Bauherrschaft hat, ob nun mit einem oder gar keinem Bezug zur Bau- und Planungsbranche, im gesamten Bauprozess eine tragende Funktion. Damit alles reibungslos läuft, gibt es für sie eine professionelle Bauherrenberatung oder Bauherrenvertretung.

Marcel Tresch

Neuhausen. Wer sich ein neues Auto leisten will, informiert sich sehr ausführlich über das Modell und bestellt dieses mit der gewünschten Ausstattung. Warum? Weil sich der Aufwand lohnt und sich dadurch die Erwartungen mit dem decken, was schliesslich geliefert werden soll. Desgleichen passiert jedoch kaum oder überhaupt nicht beim Bauen, obwohl für die meisten die eigenen vier Wände ein Lebenstraum sind. Nicht selten aber folgt das böse Erwachen, weil Kosten, Termine, Wünsche und Anforderungen nicht eingehalten werden. Dennoch bepappt am Schluss die Bauherrschaft die Zeche. Dabei klingt das Bauen so einfach. Dazu braucht es ja nur ein Grundstück, genügend Kapital, ein Planungsbüro oder eine Generalunternehmung und die Bauerei kann beginnen. Die Wichtigkeit der Planung und aller am Bau beteiligten Unternehmen steht ausser Frage. Sie sind schliesslich diejenigen, die Träume verwirklichen. Genauso wichtig ist jedoch das Management auf Seite der Bauherrschaft. Letztere ist aber in den meisten Fällen der einzige Nichtprofi. Doch während des gesamten Bauprozesses hat sie eine tragende Funktion, ohne die das Bauvorhaben nicht gelingen kann.

Das Beiziehen von Profis macht Sinn

Die Rolle der Bauherrschaft ist in der im vergangenen Spätsommer erschienenen Norm 101 des Schweizerischen Architekten- und Ingenieurvereins (SIA) geregelt. In aller Kürze ausgedrückt hat diese ihre Wünsche klar zu definieren und dafür zu sorgen, dass diese auch umgesetzt werden. Zudem gilt es, die vereinbarten Kosten, Termine und Qualität sicherzustellen. Neu bauen, etwas umbauen oder sanieren ist ein komplexiertes Unterfangen. Dies vor allem deshalb, weil es die Interessen vieler Anspruchsgruppen zu erfüllen gilt. Und diese reichen von den staatlichen Vorschriften bis hin zu den Nachbarn. Wer zum ersten – und vielleicht auch einzigen – Mal in seinem Leben baut, hat wenig oder gar keinen Bezug zur Bau- und Planungsbranche. Im Weiteren verfügen die wenigsten über das notwendige Fachwissen oder die erforderliche Zeit, den Bauprozess zielführend und kompetent zu begleiten. In einem solchen Fall ist das Beiziehen einer Bauherrenberatung oder Bauherrenvertretung dringend zu empfehlen. Der Beizug von Profis macht Sinn, denn sie vertreten die Bedürfnisse der Bauherrschaft und nehmen deren Interessen wahr. Das beginnt schon bei den ersten Projektideen und Vorstellungen. Mit der Bauherrenvertretung steht von Anfang an eine kompetente und erfahrene Fachperson mit viel Erfahrung und Know-how an der Seite der Auftraggeberschaft. Während des ganzen Projektes hat diese nur eine Ansprechperson. Vorteil für die Bauherrschaft: Mit der Bauherrenvertretung sind die Termine, Kosten und Qualität keine Glückssache mehr. Warum das so ist, darüber sprach der «Bock» mit den Fachleuten Andreas Steiner und Marina Husistein. In diesem ersten Teil steht das Thema «Planungsphase und Ausschreibung beim Bauen» im Vordergrund. Der zweite Teil mit weiteren Themen folgt in der Herbstausgabe im Oktober 2021.


«Bock»: Bauen ist sehr teuer. Die Preise sind in den vergangenen 20 Jahren massiv angestiegen. Die neue SIA-Norm 101 ist eine «Ordnung für Leistungen der Bauherren», aber für Laien eine weitere Vorschrift, die es einzuhalten gilt. Aufgrund welcher Erfahrungen braucht es diese aus Ihrer Sicht?

Andreas Steiner: Die SIA-Norm 101 ist weder ein Gesetz noch eine Vorschrift. Sie ist jedoch eine national anerkannte Verständigungsnorm. Die Anwendung von Normen schafft für die Bauherrschaft das nötige Vertrauen, dass die Regeln der Baukunst von allen Seiten der am Bau Beteiligten eingehalten werden. Die SIA-Normen sind bis hin zu den Gerichten anerkannte Regeln für das Bauen. Die SIA-Norm 101 zeigt auf, welches die Pflichten der Bauherrschaft als Auftraggeberin sind und dass sie, damit ein Projekt erfolgreich abgewickelt werden kann, ebenfalls ihren Pflichten nachkommen muss. Sie verbessert die Schnittstelle und Verantwortlichkeiten der Kommunikation und klärt zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden.

Mehr Normen und Vorschriften verteuern das Bauen zusätzlich. Mit wie viel Mehrkosten muss mit der neuen SIA-Norm 101 gerechnet werden?

Steiner: Die SIA-Norm 101 hat nicht nur Einfluss auf die Bauherrschaften, sondern auch auf die Vertragspartner wie Planer, Unternehmer und Berater. Sie dient der Klärung der Schnittstellen zwischen den Beteiligten in jeder Phase des Projekts. Damit trägt sie sehr viel zum gesamthaften Projekterfolg bei. Es gilt durch die Anwendung der Norm keine neuen Aufgaben, es ist eine Klärung deren. Daher hat die Norm keine negativen Auswirkungen auf die Gesamtkosten eines Bauprojekts. Bei richtiger Anwendung hilft sie sogar, allfällige Mehrkosten zu verhindern. Als Verständigungsnorm kann auch die Ordnung oder können Auszüge daraus als Vertragsbestandteile vereinbart werden. Einfach ausgedrückt hilft sie der Bauherrschaft für das gute Gelingen ihres Bauvorhabens.


Das Haus, geplant von einem Architekturbüro und erstellt von Fachleuten, ist für die meisten das Beste, was es gibt. Oft dauern dafür für Laien unangenehme Überraschungen. Welche sind das?

Steiner: Unangenehme Überraschungen kann es beim Bauen – das zeigt die jahrelange Erfahrung – viele geben. Genau hier ist die Norm 101 eine weitere Hilfe, um solche Überraschungen durch eine gut strukturierte Planung zu reduzieren. Die meisten, sehr unangenehmen Überraschungen entstehen bei unklaren Verhältnissen sowie ungenauer Planung und haben dann eine direkten Einfluss auf die Kosten, die Termine und die Qualität.


Planungsbüros sind in «Abzug der Bauherrschaft tätig sowie verpflichtet, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten. Warum braucht es trotzdem eine Bauherrenvertretung?

Marina Husistein: Die Komplexität der Bauaufgaben erhöht sich laufend. Die Vernetzung technischer, ökonomischer, ökologischer, sozialer und architektonischer Fragen wird immer bedeutender. Der Planungs- und Bauprozess wird durch die Ziele und Erwartungen der Bauherrschaft bestimmt, die definiert und kommuniziert werden müssen. Ohne dies fehlt die Absicht und ohne Absicht wird es für die Planenden weder zu einem Auftrag noch zu einem Ende eines ausgeführten Baues kommen. Die Bauherrschaft ist die erste und entscheidende Akteurin innerhalb des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Sie definiert Bauaufgabe, Kostenrahmen und Termine. Sie wählt das Planungsbüro, legt dessen Organisationsform fest und ist verpflichtet, die wesentlichen Entscheide phasengerecht zu treffen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Bauherrschaft. Bei fehlenden Kenntnissen oder Zeitmangel ist das Einbeziehen einer Bauherrenvertretung sinnvoll.


Was bedeutet es aus rechtlicher Sicht, Bauherr zu sein und welche Obliegenheiten werden ihm zugeordnet?

Husistein: Der Bauherr ist aus rechtlicher Sicht der oberste Entscheidungsträger, veranlasst Zahlungen und hat das gesamte Planungs- und Bauprozess zu steuern. Er trägt schlussendlich das grösste Risiko. Beides lässt sich nur bedingt delegieren. Es ist sinnvoll, dass die Bauherren die Rahmenbedingungen des Projekts und die wichtigen Entscheide zu Qualitäten, Kosten und Terminen in einem Pflichtenheft festhalten und dieses mit Projektfortschritt detaillieren.


Auftraggebende, Planende und Ausführende bilden das funktionelle Trio eines Bauprojekts. Welche Rechte und Pflichten hat dabei die Bauherrschaft?

Steiner: Sie trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt, im Aussen- wie der Entschädigungen, können alle weiteren Aufgaben delegiert werden.


Welche Aufgaben nimmt Sie als Bauherrenvertretung in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn während der Planungsphase und Ausschreibung wahr?

Husistein: Infolge der Spezialisierung in der Baubranche sowie der zunehmend umfassender gewordenen Planungs- und Bauprozesse, haben sich auch die Inhalte der Bauherrentätigkeiten gewandelt. Für nichtprofessionelle Bauherren ohne Erfahrung ist der Prozess von der Absicht bis zur Abnahme je nach Projekt komplex und unübersichtlich geworden. Das führt dazu, dass sie die Konsequenzen ihrer Entscheidungen nicht immer abschliessend beurteilen können. Als Bauherrenvertretung übernehmen wir alle Bauherrentätigkeiten, welche die Steuerung der Ausführung, Quantität, Qualität, Kosten und Termine eines Bauvorhabens betreffen.